Der Förderverein St. Florian der Freiwilligen Feuerwehr Schweix, wurde am 02. November 1987 von den Wehrangehörigen gegründet. Dies wurde notwendig, da die Freiwillige Feuerwehr kein Verein, sondern eine öffentliche Einrichtung ist, und somit auch keine Möglichkeit hat, selbst Geld einzunehmen oder zu verwalten. Einnahmen die die Freiwillige Feuerwehr erwirtschaften würde, wären somit dem Träger der Einrichtung abzuführen. Deshalb wurden in den 80er Jahren bei vielen Feuerwehren ein Förderverein gegründet, um die eigene Wehr zu unterstützen. Der Förderverein St. Florian Schweix, unterstützt die Freiwillige Feuerwehr Schweix seit dieser Zeit mit der Anschaffung von feuerwehrtechnischen Geräten, oder auch mit der Beschaffung von Feuerwehrbekleidung für die Aktiven.
§1 | Der Verein Führt den Namen "Förderverein St.Florian-Schweix", hat seinen Sitz in Schweix und ist in das Vereinsregister beim Registergericht Pirmasens-Zweibrücken eingetragen. |
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§2 | Der Verein hat den Zweck die "Freiwillige Feuerwehr Schweix" sowohl materiell als auch ideell zu unterstützen um die Einsatzbereitschaft und Kameradschaft zu fördern. |
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§3 | Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Vorstandschaft sowie die Mitgliederversammlung. |
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§4 | Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden welche den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten. |
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§5 | Der Vorstandschaft besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Kassenwart sowie 3 Beisitzern. Die Wahl durch die Mitgliederversammlung erfolgt für die Dauer von 3 Jahren. |
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§6 | Einmal jährlich, spätestens zum 30.03. des Folgejahres findet eine Mitgliederversammlung statt. Ihr obliegt die Entgegennahme des Jahresberichtes von Vorstand und Kassenwart sowie Entlastung. Neuwahlen soweit erforderlich. |
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§7 | Die Mitgliederversammlung entscheidet über Anträge auf Beitritt in den Verein. Ein Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. |
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§8 | Außerordentliche Mitgliederversammlungen können einberufen werden wenn besondere Umstände dies erfordern oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. |
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§9 | Versammlungen werden schriftlich einberufen, dazu zählt auch die Veröffentlichung im "Amtsblatt". Zwischen Einladung und Versammlung müssen 5 Tage liegen. |
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§10 | Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, schriftlich niedergelegt und vom Vorstand unterzeichnet. Für eine Satzungsänderung oder Selbstauflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. |
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§11 | Mitglieder können alle Personen werden welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. |
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§12 | Anträge auf Mitgliedschaft können jederzeit gestellt werden. |
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§13 | Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung 3 Monate vor Jahresende, Ausschluss durch die Versammlung bzw. Tod. |
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§14 | Zuwendungen aus Mitteln des Vereins werden ausschließlich im Sinne von §2 dieser Satzung geleistet. Eventuell entstandene Auslagen werden jedoch erstattet. |
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§15 | Beiträge verwaltet der Kassenwart. Er hat darüber Aufzeichnungen zu führen. Weiterhin ist er für die Führung der vorhandenen Konten zuständig. Beiträge sind jeweils jährlich, im voraus fällig. Über die Höhe entscheidet die Versammlung. |
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§16 | Bei eventueller Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Guthaben der "Freiwilligen Feuerwehr Schweix" zur Sachgemäßen Verwendung zu. |
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§17 | Zuständig bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht Pirmasens. |
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§18 | Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 02.November 1987 beraten und einstimmig beschlossen. Sie tritt zu diesem Datum in Kraft. |